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   VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21   

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VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21 (https://dejure.org/2022,5520)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.03.2022 - 3 L 381/21 (https://dejure.org/2022,5520)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. März 2022 - 3 L 381/21 (https://dejure.org/2022,5520)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stopp für Braunkohle aus Jänschwalde

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Cottbus, 27.06.2019 - 3 L 36/19

    Eilverfahren gegen den Hauptbetriebsplan 2019 für den Tagebau Jänschwalde im

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
    Auch ist in Bezug auf die Entscheidung der Kammer vom 29. Juni 2019 - VG 3 L 36/19 - festzuhalten, dass dort der Antragsgegner die naturschutzrechtlichen Fragen innerhalb der Hauptbetriebsplanzulassung tatsächlich abgehandelt hatte und diese somit einer rechtlichen Überprüfung seitens des Gerichts zugängig gewesen sind.

    Nur dies berücksichtigt die wechselseitigen, auch öffentlichen Interessen hinreichend (vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 24. Auflage 2018, Rn. 169 zu § 80; auch Beschluss der Kammer vom 27. Juni 2019 - VG 3 L 36/19 -juris, Rn 32 ff.).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 7 C 18.09

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
    Es besteht eine Vergewisserungspflicht der den Hauptbetriebsplan zulassenden Behörde dahingehend, ob die Probleme, die das Vorhaben mit Blick auf anderweitige öffentlich-rechtliche Fragestellungen bzw. Genehmigungserfordernisse auslöst, in dem dafür zuständigen Verfahren beantwortet/gelöst werden können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 2010 - 7 C 18/09 - juris, Rn 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
    Hierbei schließt sich die Kammer der - soweit ersichtlich - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, nach der die Bergbehörde - hier der Antragsgegner - einen Hauptbetriebsplan dann nicht zulassen darf, wenn die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 - juris, Rn. 218, 220, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 2 A 185/18 - juris, Rn 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 11 S 51.19

    OVG bestätigt Stopp des Tagebaus Jänschwalde zum 1. September 2019

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
    Hierbei ist noch einmal festzuhalten, dass eine sofortige Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrerseits zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde, weil dem Tagebaubetrieb übergangslos die Rechtsgrundlagen entzogen würden ohne diesbezügliche - üblicherweise in einem Abschlussbetriebsplan getroffene - Regelungen, durch die die Beigeladene selbst die zur Absicherung einer Stilllegung erforderlichen Maßnahmen nicht rechtskonform durchführen könnte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 11 S 51.19 - juris, Rn 48).
  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21
    Hierbei schließt sich die Kammer der - soweit ersichtlich - einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, nach der die Bergbehörde - hier der Antragsgegner - einen Hauptbetriebsplan dann nicht zulassen darf, wenn die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 - juris, Rn. 218, 220, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 2 A 185/18 - juris, Rn 34).
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und

    Die Annahme eines im Sinne dieser Vorschrift treuwidrigen Verhaltens ist vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wohl eng zu handhaben und auf Ausnahmefälle zu beschränken (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P - juris Rn. 59; VG Cottbus, Beschl. v. 16.03.2022 - VG 3 L 381/21 - juris Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 K 4527/23

    Klage gegen eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung

    Die Annahme eines im Sinne dieser Vorschrift treuwidrigen Verhaltens ist vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eng zu handhaben und auf Ausnahmefälle zu beschränken (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P - juris Rn. 59; VG Cottbus, Beschl. v. 16.03.2022 - VG 3 L 381/21 - juris Rn. 7).
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